Organisierte Nachbarschaftshilfe.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Dieser Entlastungsbetrag kann auch für sogenannte Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Nachbarschaftshelfer*innen betreuen Pflegebedürftige, die zu Hause Leben und tragen zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen bei.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei insbesondere folgende niederschwellige Entlastungsleistungen

 - Gedächtnistraining zur Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen

 - Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren in Alltagssituationen 

- Anregung zu und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten sowie sozialen Kontakten 

- Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen, Gymnastikstunden u. ä. 

- Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik, z. B. leichte Bewegungsübungen, einerseits sowie der Gesellschaftsfähigkeit andererseits 

- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung 

- Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen 

- individuelle abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet (z. B. Singen, Basteln, Backen/Kochen) 

- Beratung/Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes 

- Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen 

- Begleitung zu Arztterminen oder Behörden 

- Hilfe beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen 

- Zeitungs- und Bücherlesung 

- Begleitung zum Einkaufen 

- Stuhl-/Sitzgymnastik 

- Verarbeitung von Erinnerungen 

- glaubensbezogene Betreuung 

- Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung

Nachbarschaftshelfer*in kann jede volljährige Person werden. Für die Abrechnung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt oder sind mit ihr bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.
- Sie sind nicht als Pflegeperson für den Pflegebedürftigen tätig.
- Sie haben einen anerkannten Kurs bzw. eine Informationsveranstaltung besucht!

Wollen Sie sich ehrenamtlich nachbarschaftlich engagieren?
In den kostenlosen Kursen erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Nachbarschaftshilfe. Sie erhalten interessante Informationen zur Abrechnung mit den Pflegekassen, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Sie bekommen viele wichtige Tipps über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Region.